Makler: Provision (Neue Regelungen ab 2020)

Der Deutsche Bundestag hat im Mai 2020 eine Gesetzesänderung beschlossen, die weitreichende Folgen für die Regelungen zur Maklerprovision hat. Mit dem “Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser” werden die Makler­kosten neu aufgeteilt.

Neuigkeiten zur Maklerprovision 2020

Denn anders als bisher gilt künftig (ab dem 23.12.2020) eine Begrenzung des Anteils, den Käufer von Immobilien zu tragen haben. So müssen Käufer einer Wohnung oder eines Hauses nur noch maximal 50% der Maklerprovision übernehmen.

Die Änderung wird Käufer von Immobilien also entlasten. Anders als bisher ist es nicht möglich, dass allein der Käufer einer Immobilie die Maklerprovision zu zahlen hat.  Privatpersonen, die Immobilien zumeist für die Eigennutzung erwerben, sollen also entlastet werden. Denn die Nebenkosten müssen üblicherweise aus Eigenkapital erbracht werden. Hohe Kaufnebenkosten erschweren mitunter die Finanzierung einer Wunschimmobilie. Die neue Regelung zur Maklerprovision gilt allerdings nur wenn es sich beim Käufer um eine Privatperson handelt. Zudem gelten sie nur für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser. Für unbebaute Grundstücke, Mehrparteienhäuser und Gewerbeobjekte gelten sie nicht.

Gerne informieren wir Sie umfassend über das Thema Maklerprovision und erläutern wir Ihnen die Möglichkeiten zur Regelung der Provision.