Mit Verwendung unserer Angebote beziehungsweise Anforderung oder Inanspruchnahme unserer Leistungen erkennen Sie die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an:

1. Angaben auf der Internetseite www.ruw-immobilienmakler.de und in unseren Exposé̱s
Alle Objektbeschreibungen und Angaben beruhen auf den an die prestige.immobilien GmbH mitgeteilten Informationen der Verkäufer:innen bzw. Vermieter:innen.
Die Vermittlungstätigkeit oder der Nachweis erfolgt auf Grund der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte.
Eine Haftung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit kann nicht übernommen werden.
Alle Angebote des Maklers sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf und Irrtum bleiben vorbehalten.

2. Zustandekommen und Inhalt der Beauftragung
Der Maklervertrag kommt zustande durch die uns schriftlich erteilte Vereinbarung, die Aufnahme von Verhandlungen bzw. die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit, sowie durch uns erteilte Auskünfte in Bezug auf Objekt-Exposés.
Alle Angebote und Informationen, einschließlich unsere Exposés sind streng vertraulich zu handhaben und ausschließlich für den Interessenten bzw. Adressaten bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte oder eine andere Person ist nicht gestattet. Kommt in Folge unbefugter Weitergabe an Dritte oder eine andere Person ein Vertrag mit einem nachgewiesenen Vertragspartner zustande, so haftet der Interessent für die entgangene Provision in vollem Umfang.
Sollte Ihnen ein Objekt bekannt sein, sind Sie verpflichtet, uns dies innerhalb von 5 Tagen nach Entgegennahme unseres Nachweises/ Exposés, unter Offenlegung der Informationsquelle, schriftlich mitzuteilen.
Die prestige.immobilien GmbH ist uneingeschränkt berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

3. Maklerprovision
Mit rechtswirksamen Abschluss eines Kauf/ Miet-Vertrages über ein Ihnen von der prestige.immobilien GmbH angebotenes Objekt, entsteht ein Honoraranspruch des Maklers für die Nachweis –oder Vermittlungstätigkeit, sofern nichts anderes vereinbart ist, bei Abschluss eines Kaufvertrages.
Die Provision wird unmittelbar mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages zur Zahlung fällig.
Es besteht ebenso Anspruch auf eine Provision, wenn in Folge der Vermittlung-oder Nachweistätigkeit zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objektes vollzogen wird.
Die für die Pacht oder Anmietung gezahlte Provision wird in diesem Falle angerechnet.
Die prestige.immobilien GmbH haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.

4. Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sankt Augustin.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht berührt.